Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Anmeldung
Die Anmeldung für ein Finkenberger Hof Erlebnis gilt erst dann als bestätigt, wenn das Veranstaltungshonorar im Vorfeld entrichtet wurde. Das ist per Überweisung, PayPal oder in bar möglich.
Die Gebühr für Hofspielgruppen, Hofexperten, Hoferlebnisse und Hofentdecker Kurse wird nur in einer Summe zu Beginn akzeptiert.
Haftung
Der Finkenberger Hof schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater (Kranken-) Versicherungsschutz besteht. Der Finkenberger Hof haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
Der Finkenberger Hof haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finkenberger Hofs gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Werkzeugen umgehen, in unwegsamem Gelände oder bei schweren Maschinen unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich dem Finkenberger Hof mitzuteilen und abzustimmen.
Schulklassen und Kindergärten
Bei Veranstaltungen von Schulklassen oder Kindergärten auf dem Finkenberger Hof sind die Kinder über den jeweiligen Träger der Veranstalter unfallversichert. Eine Versicherung durch den Finkenberger Hof besteht nicht.
Die Betreuer bzw. die Eltern haben die Aufsichtspflicht über die Kinder und sind verantwortlich für die Einhaltung der Hofregeln sowie jegliches Handeln der Kinder. Etwaige Einschränkungen sind uns im Vorfeld bekanntzugeben.
Die Kinder sowie die Betreuungspersonen/Eltern werden bei Veranstaltungsbeginn auf die Hofregeln aufmerksam gemacht.
Veranstaltungsrücktritt
Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, geben Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht haben wir eine Warteliste. Sollte dies nicht der Fall sein und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen können, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage vierzehn bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, bei Absage in den sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Sollte der Finkenberger Hof die Veranstaltung absagen müssen, wird die Gebühr für einen Ersatztermin genutzt. Sollte dieser, aufgrund äußerer Umstände (z. B. Corona), nicht zustande kommen können, wird die Veranstaltungsgebühr erstattet.
Hofspielgruppe/Hofexperten/Hoferlebnisse/Hofentdecker - alle regelmäßigen Veranstaltungen
Wenn die angemeldete Person mal nicht an einem Termin des Kurses teilnehmen kann, entfällt für diese Person der Termin. Es gibt keine Erstattung.
Sollte der Finkenberger Hof einen Termin absagen müssen, so wird dieser nachgeholt. Ist ein Nachholtermin nicht möglich, wird die Gebühr für den Einzeltermin erstattet.
Sonstige Veranstaltungen
Sollte eine Veranstaltung aus Krankheitsgründen kurzfristig nicht wahrgenommen werden können, so entfällt die Ausfallgebühr, wenn uns ein ärztliches Attest vorgelegt wird und ein Ersatztermin gebucht wird.
Wunddesinfektion
Es kann bei Aktivitäten bei uns zu Verletzungen kommen. Wir kühlen und verbinden Wunden als Erstversorgung.
Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Fotos
Bei unseren Finkenberger Hof Erlebnissen entstehen tolle Bilder von gemeinsamen Aktivitäten. Wir freuen uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage und für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit nutzen können. Auf diese Weise können wir Einblicke in unsere Arbeit geben.
Sie erhalten mit dem Anmeldeformular auch eine Einverständniserklärung zur Nutzung von Fotoaufnahmen.